Ein Baustein im Paket der Hilfeangebote für Kinder, besonders für Säuglinge und Kleinkinder, ist die Arbeit der Familienkinderkrankenschwester. Dem Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats wurde in der Sitzung vom 12. Juli ein Auswertungsbericht über die ersten 18 Monate ihrer Arbeit vorgelegt.
Die Familienkinderkrankenschwester besucht Familien in belasteten Situationen, um durch Anleitung und Beratung eine gesunde Entwicklung der Kinder zu begleiten.
Zu einer Belastungssituation kann es aus sehr unterschiedlichen Gründen kommen, zum Beispiel aus finanzieller Not, psychischer Erkrankung eines Elternteils, bei sehr jungen Müttern ohne ausreichendes soziales Netz, bei Gewalt- oder Drogenproblemen in der Familie oder bei bedrohlichen Erkrankungen des Kindes. In diesen besonderen Situationen kann das gesunde Aufwachsen eines Säuglings oder Kleinkindes gefährdet sein.
Im Rahmen der Hausbesuche bei Familien kann die Familienkinderkrankenschwester vor Ort sehen und beobachten, welche Formen von Hilfe die Kinder und ihre Eltern benötigen. Oft ist es nötig, andere Hilfeangebote, insbesondere die der Jugendhilfe, zu vermitteln und die Familien zu begleiten, damit sie andere, auch medizinische Hilfen (zum Beispiel Kinderarzt oder -zahnarzt) in Anspruch nehmen.
Im vergangenen Jahr wurden 38 Familien durch die Familienkinderkrankenschwester betreut. Die Anfrage für ihren Einsatz erfolgte durch andere Institutionen, die bereits Kontakt zu den Familien hatten (zum Beispiel von den Schwangerschaftsberatungsstellen, vom Sozialdienst des Gesundheitsamts oder den Beratungszentren des Jugendamts, von niedergelassenen Kinderärzten oder der Familienhebamme).
Bei 14 dieser 38 Familien handelte es sich um sogenannte Kinderschutzfälle. Dies bedeutet, dass nach Abwägung der Risiken und der familiären Ressourcen in der Familie diese einer besonderen Hilfe bedurften. Die Fallverantwortung bei Kinderschutzfällen liegt dabei beim Jugendamt. Die Arbeit der Familienkinderkrankenschwester fügt sich in das Gesamtkonzept der Hilfen der Stadt Stuttgart ein.
Dadurch kommt es zwischen der Familienkinderkrankenschwester und den Mitarbeitern der Beratungszentren des Jugendamts zu einer engen, für die Familien transparenten Zusammenarbeit.
Bei der Mehrzahl der Familien steht der Kinderschutzgedanke aber nicht an erster Stelle. Diese Familien benötigen praktische Hilfe und Anleitung, um Schwierigkeiten, die bei der gesundheitlichen Entwicklung der Kinder auftreten, zu bewältigen. Die Aufklärung über Früherkennungsuntersuchungen gehört ebenso zum Programm der Familienkinderkrankenschwester wie die Aufklärung über den plötzlichen Kindstod.
Um den vielen Anfragen gerecht werden zu können, wurde im Rahmen der Beschlüsse zum städtischen Doppelhaushalt 2010/2011 eine weitere Stelle für eine Familienkinderkrankenschwester beim Gesundheitsamt geschaffen. „Bestens angelegtes Geld“, befand Sozialbürgermeisterin Gabriele Müller-Trimbusch.


