Kultur
Stiftung Rosenstein: Stadt setzt Schlichterspruch um
Mit Stuttgart 21 bietet sich für Stuttgart die einmalige Gelegenheit, die Parkanlagen zu erweitern und den Stuttgarter Osten mit dem Norden zu vereinen. Wo heute noch Gleise verlaufen, soll das neue Stadtquartier Rosenstein entstehen. Gemeinsam mit den Bürgern…

Stiftung Rosenstein: Stadt setzt Schlichterspruch um

22.02.2011 Bauen


Mit Stuttgart 21 bietet sich für Stuttgart die einmalige Gelegenheit, die Parkanlagen zu erweitern und den Stuttgarter Osten mit dem Norden zu vereinen. Wo heute noch Gleise verlaufen, soll das neue Stadtquartier Rosenstein entstehen. Gemeinsam mit den Bürgern soll ein lebendiges, vielfältiges, ökologisches und schönes Stück Stuttgart geschaffen werden. In rund zehn Jahren wird die Bahn über 100 ha Fläche von den riesigen Gleisanlagen frei räumen. Über diese Fläche kann die Landeshauptstadt Stuttgart frei verfügen. Die Stadt hat die Flächen im Vorgriff gekauft, um möglichen Immobilienspekulationen zu begegnen. Die Stadt hat also nicht nur Planungsrecht, sondern ist auch Eigentümer und kann damit über die Flächen frei verfügen.
Der Stuttgart-21-Schlichter Dr. Heiner Geißler hat in seinem Schlichterspruch formuliert, dass die Grundstücke in eine Stiftung zu überführen seien, um sie der Grundstücksspekulation zu entziehen. Zweck der Stiftung soll der Erhalt einer Frischluftschneise für die Stuttgarter Innenstadt, die Sicherstellung einer ökologischen, familien- und kinderfreundlichen Bebauung und der Einsatz für die Schaffung einer neuen offenen Parkanlage sein. Die Stadt wird den Schlichterspruch konsequent umsetzen.

Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster hat in den vergangenen Wochen Gestaltungsmöglichkeiten einer Stiftung prüfen lassen. Heute haben die Gutachter der beauftragten Anwaltskanzlei Gleiss Lutz (Prof. Dr. Hans Schlarmann, Dr. Martin Schockenhoff, Dr. Achim Dannecker) den Fraktionsvorsitzenden ihre rechtliche und steuerliche Prüfung der verschiedenen Optionen vorgestellt, ihr Gutachten ausgehändigt. Die Unterlagen werden ebenfalls allen Teilnehmern der Schlichtung zur Verfügung gestellt, auch Schlichter Dr. Heiner Geißler ist in den Prozess eingebunden.

Die Juristen empfehlen die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen “Stiftung Rosenstein“. Im Stiftungszweck soll - neben den im Schlichterspruch formulierten Zielsetzungen zum Umgang mit den Grundstücken - auch die Organisation der Bürgerbeteiligung fest verankert werden. Die Grundstücke sollen der Empfehlung der Gutachter zufolge in einen neu zu gründenden städtischen Eigenbetrieb “Rosenstein-Fonds“ eingebracht werden, der die Bewirtschaftung und Entwicklung der Grundstücke nach den Vorgaben der Stiftung übernehmen soll.

OB Dr. Wolfgang Schuster: “Wir haben jetzt eine Diskussionsgrundlage. Diese soll in den nächsten Wochen im Gemeinderat, bei den Teilnehmern der Schlichtung und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert und beraten werden. Mein Ziel ist es, eine möglichst einvernehmliche Lösung für die Gründung einer Stiftung auf der Grundlage des Schlichterspruchs zu bekommen. Die nachhaltige Gestaltung des Rosensteins unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern ist dabei das wichtigste Ziel.“

Das Kurzgutachten und die Empfehlung der Juristen ist abrufbar unter:
www.rosenstein-stuttgart.de Online können Fragen gestellt und über den Vorschlag diskutiert werden.

Zusammenfassung des Gutachtens zur Gründung Rosenstein-Stiftung von der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz (PDF - 761 KB)





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Quelle: Stadt Stuttgart / 22.02.2011

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