Arbeitsgericht erlässt einstweilige Verfügung gegen Streikaufruf - Bürgermeister Wölfle begrüßt Entscheidung





"Ich begrüße, dass das Gericht die Rechtsauffassung der Stadt Stuttgart und des Kommunalen Arbeitgeberverbands KAV teilt, wonach dieser Streik ein klarer Verstoß gegen die Friedenspflicht wäre", erklärte Personalbürgermeister Werner Wölfle.

Aufgrund der Entscheidung des Arbeitsgerichts sei ver.di verpflichtet, von Streikmaßnahmen abzusehen. Wölfle weiter: "Wir werden uns jetzt mit dem Gesamtpersonalrat zusammensetzen und gemeinsam Angebote erarbeiten, die den Beschäftigten direkt zu Gute kommen."

Die Stadt Stuttgart verfolge hierbei die Strategie, weitere gezielte Maßnahmen zur Personalgewinnung und zum Personalerhalt zu entwickeln, vor allem in Mangelberufen. "Zum anderen wollen wir - beispielsweise mit einem äußerst attraktiven Jobticket, von dem alle unsere Beschäftigten und Beamten direkt profitieren können - mehr Pendlerfahrten auf den Öffentlichen Nahverkehr lenken", erläuterte der Bürgermeister.

"Diese Maßnahmen können wir aber nicht im Alleingang beschließen, sondern darüber muss der Gemeinderat bei den anstehenden Haushaltsberatungen im Herbst befinden", so Wölfle abschließend.



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