Höhere Qualitätsstandards in der “Schülerbeförderung“

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. Juni, die Vergabe zur Schülerbeförderung für die Schuljahre 2013 bis 2017 einstimmig beschlossen. Die Leistungen waren im "Offenen Verfahren" europaweit ausgeschrieben worden.





Der Gesamtauftrag wurde wie bereits in der letzten Ausschreibung in 14 Teilaufträge (Lose) unterteilt, um auch mittelständischen und kleineren Unternehmen größtmögliche Chancen einzuräumen. Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Daten wie die Anzahl der Touren oder das Gesamtvolumen basierten auf dem zum Ausschreibungszeitpunkt aktuellen Stand (Schuljahr 2012/2013). Die Ausschreibung erfolgte für vier Schuljahre, um einerseits den künftigen Vertragspartnern Planungssicherheit zu gewährleisten (Investitionen im Personal- und Fahrzeugsektor). Zum anderen, um eine Kontinuität für die Schulen sowie die Finanz- beziehungsweise Kostenstabilität für die Landeshauptstadt zu erhalten.

Die Qualitätsstandards sind verbessert worden unter anderem bei der Ersthelfer-ausbildung, durch weiterführende spezielle Schulungen des Gesundheitsamtes für Fahrer und die Begleitperson, durch die Verbesserung des Standards der Fahrzeuge, das Vorhalten eines geschulten Personalpools bei den Beförderungsunternehmen und durch die Aufnahme von Preisgleitklauseln für Betriebs- und Personalkosten (Mindestlohn).

Dadurch entstehen Mehrkosten für die Haushaltsjahre 2013 bis 2015 in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro. "Wir erwarten, dass durch die deutlichen höheren Aufwendungen seitens der Stadt die gewünschten Qualitätssteigerungen bei den Schülertransporten erreicht wird und die erfolgreichen Firmen unsere behinderten Schülerinnen und Schüler sicher und zuverlässig befördern", so Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle und Dr. Susanne Eisenmann, Bürgermeisterin für Kultur, Bildung und Sport.

Insgesamt haben sich elf Bieter und Bietergemeinschaften auf die 14 zu vergebenden Lose beworben. Drei Firmen mussten aus formalen Gründen ausgeschlossen werden. Sechs Firmen werden einen Zuschlag erhalten und sind bereits informiert. Obwohl sich gemeinnützige Institutionen an der Ausschreibung beteiligt haben, kann nach erfolgter Wertung von Qualität und Preis diesen kein Zuschlag erteilt werden.



Artikel lesen
Dauerpiepsen in der Großstadt

Dauerpiepsen in der Großstadt

Hupen ist erlaubt, wenn ein Autofahrer einen Radfahrer übersieht oder ein Fußgänger unachtsam die Fahrbahn betritt. Wer dagegen einen nicht ganz ausgeschlafenen Pkw-Fahrer an einer grünen Ampel anhupt, muss mit einem Bußgeld von bis zu zehn Euro .....
mehr Infos





Kommentare :

Kommentieren Sie diesen Artikel ...

Abonnieren (Nur Abonnieren? Einfach Text freilassen.)


Löschen





 
 
Werbung
Tageszeitungen zum Probe lesen
Lesen Sie Ihre regionale oder überregionale Tageszeitung völlig gratis zur Probe.
Abo Stuttgarter Nachrichten
 
Werben Sie ab 5 Euro
Werden Sie unser Werbepartner!
 






Surftip der Woche:

Verbrecherjagt | Telefonspam | Wohnmobilreisen